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      2025-fruehlingsmarkt-freisen

       Lageplan 

       Parkausweis:
      Parkausweis mit neuem Logo.docx


      die Anmeldelinks für die Teilnahme an unseren Märkten (Lager, Handel, Gastro, Handwerk und Künstler) findet ihr direkt auf unserer Startseite  (Home)                                    

      Lager und Handel 

      Bei Ankunft
      Jeder Teilnehmer hat sich bei Ankunft direkt an der Orga zu melden.
      Bitte denkt an Euren ausgefüllten Parkausweis (Hier der Downloadlink: Parkausweis)

      An der Orga bekommt jeder Teilnehmer ein Bändchen angelegt, das berechtigt jeden Träger dazu das gesamte Mittelaltermarktgelände incl. Duschen und Sanitäranlagen zu benutzten. Bei verlorengegangenen Bändchen gibt es Ersatz an der Orga.

      Toiletten, Duschen und Müllentsorgung (Duschen sind auf dem Gelände
      Die Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten/Duschen werden wir pauschal mit (brutto 15,00€) veranlagen, diese sind bei Ankunft zu entrichten. Der Eintritt zum Wildpark muss separat an der Wildparkkasse entrichtet werden, da der Naturwildpark nicht mehr der Veranstalter des Mittelaltermarktes ist. Die Entsorgung von Hausmüll (kein Sperrmüll) ist mit eingeschlossen. 

      Leider wurde in den letzten Jahren immer wieder Sperrmüll im Container entsorgt, deswegen werden wir den Müllcontainer künftig per Video überwachen. Wenn wir jemanden erwischen, der seinen Sperrmüll im Container entsorgt, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen.
      Der Bereich rund um den Müllcontainer wird Videoüberwacht. 

      Die Toiletten werden von einer externe Firma gereinigt. Wir bitten darum, die Toilettendamen mit Respekt zu behandeln, die Mädels und Jungs reinigen die Toiletten auf eigene Rechnung.

       

         Aufgrund der Trockenheit gelten folgende Brandschutzmaßnahmen für alle Teilnehmer: 

      1. Bei der Errichtung einer Feuerstelle darf nur eine Feuerschale, die in einem 5 cm dickem Sandbett steht ist, verwendet werden.
      2. Es darf nur ein Feuer zum Kochen angezündet werden, dieses ist nach dem Kochen sofort zu löschen.
      3. Zusätzlich muss die Feuerstelle permanent unter Aufsicht sein.
      4. Die Feuerstelle muss am Rand immer befeuchtet werden.
      5. Ein Feuerlöscher, 2 Eimer mit Wasser und eine Löschdecke sollten immer griffbereit neben der Feuerstelle sein.
      6. Es darf nur Holzkohle zur Befeuerung verwendet werden.
      7. Gasgrill ist erlaubt
      8. Standbetreiber müssen einen gültigen Feuerlöscher und Löschdecke vorweisen.
      9. Gastrobetreiber müssen zusätzlich noch einen Feuerlöscher für Fettbrand vorweisen.

        

       Info Frühlingsmarkt

      Mittelalterlicher Frühlingsmarkt 2025

      ;Achtung  der Markt geht 4 Tage 

       Event: Mittelalterlicher Frühlingsmarkt zu Freisen  
      Wann: 01.05.2025 bis 04.05.2025
      Ort: Hermbacherhof 1 66629 Freisen

      Termin und Öffnungszeiten: für alle Händler und Gastronomen gelten folgende Öffnungszeiten:

      Die Händler können nach Einbruch der Dunkelheit (je nach Besucheraufkommen) die Stände schließen (außer am 04.05.2025)
      Donnerstag, den 01.05.2025 10:00 bis 21:00 Uhr
      Freitag, den 02.05.2025 14:00 bis 23:00 Uhr
      Samstag den 03.05.2025: 10:00 bis 23:00 Uhr
      Sonntag, den 04.05.2025  11:00 Uhr bis 19:00 Uhr                                              

      Standplatzmiete fuer Handel (ohne Abspannung)

      Bis 4 Meter Frontlänge:
      110,00 EUR
      Jeder weitere Meter:
      25,00 EUR


      Standplatzmiete fuer Gastronomie (ohne Abspannung) Jeder Gastronom darf bis 3 unterschiedliche Gerichte anbieten. Jedes weitere Gericht wird mit 85,00 Euro pro Veranstaltung berechnet.
      inkl. Wasser und  3kwh Strom  Bitte die Gesamtstrommenge für den ganzen Markt angeben.

      Je laufender Meter (bis 3kW):
      80,00 EUR
      Jedes weitere kW (+ 1kW):
      1,00 EUR              

        zzgl 19 % Mwst


      Gastrobetriebe mit Getränkeausschank (außer Badehäuser)
      Gastrobetriebe mit Ausschank von Softdrinks, Bier und Met, fällt zusätzlich zur Standgebühr ein "Zehnt" des Gesamtumsatzes an.

      Alle Gastrobetriebe müssen einen Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 50€ für die Infrastruktur zahlen. 

      dazu zählt: Aufstellen der Bierzeltgarnituren und der Zeltüberdachung. 



      Muellgebuehr und Sanitär

      Je Teilnehmer (ab 16 Jahren):
      12,60 EUR* (brutto 15,00€)

      Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
      Die Standplatzmiete ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto zu entrichten. Wenn die Standplatzmiete bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht gezahlt wurde, entfällt der Anspruch auf den Standplatz.
      Bei Absage der Teilnahme ist eine Rückerstattung der Standgebühr nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.
      Die Teilnehmerregeln findet man unter der Rubrik "Teilnehmer". Die Datenschutzrichtlinien finden Ihr auf der Homepage bei "Impressum".
      Der Parkausweis findet man auf unserer Homepage unter der Rubrik "Teilnehmer"
      Künstler: Künstler können sich hier anmelden. Alle weiteren Absprachen und Verträge erfolgen außerhalb dieser Bewerberplattform
      Bei Zusage zu unseren Veranstaltungen:
      Wenn Ihr von uns eine Zusage bekommen habt, dann befindet sich im Anhang der Vertrag und eine dazu passenden QR Code. Bitte verteilt an jedem in Eurer Gruppe /Mitarbeiter diesen QR Code weiter

      Textilienkennzeichnung  Alle Händler mit Textilien im Angebot mögen auf der Homepage des Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes folgendes Merkblatt downloaden.

      „Merkblatt zur Textilkennzeichnung“

      Parkausweis
      Bitte daheim mehrfach ausdrucken und mitbringen. Für alle die keinen Parkausweis mitbringen sollten, können vor Ort eine begrenzte Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Parkausweise müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. WICHTIG: Unterschrift & Stempel von der Orga berechtigen zum Parken!

      Aufbau:
      Die Teilnehmer können schon 1 Woche vor Marktbeginn aufbauen. Der Aufbau muss jedoch am Frühlingsmarkt bis Mittwoch 01.05.2024 vor dem Markt 9.00 Uhr  (Spätanreisende bis Mittwoch 9:30 Uhr) beendet sein. Der Veranstalter lädt alle Lagergruppen dazu ein, Ihren Aufenthalt -Vor- und -Nach- den Hauptlagerzeiten zu verlängern. (Bitte vorher anmelden)

      Abbau:
      Sonntag, den 04.05.2025  ab 19.00 Uhr aber erst nach Freigabe durch den Verantwortlichen! Durch die Vielzahl an Besuchern, kann der Veranstalter die Abbauzeiten korrigieren, das Einfahren mit den Transporten zum Abbauen ist nur nach Absprache mit den Verantwortlichen gestattet!

      Erscheinungsbild:
      Als Teilnehmer der Veranstaltung sollte das äußere Erscheinungsbild der Veranstaltung angepasst sein; d.h. Kleidung, Zelte, Marktstände, Warenangebot... Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Stand/Lager/Zelt ausreichend ausgeleuchtet wird.

      Müll und Sanitärgebühr:
      Für die Nutzung der Sanitäranlagen (Sanitäter, Dusche & WC & Wasser) sowie die Müllentsorgung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 15€ für Personen ab dem 16. Lebensjahr erhoben. Diese sind bei Ankunft an der Orga in Bar oder bei Rechnungsstellung im Voraus an die im Vertrag angegebene Bankverbindung zu entrichten. Während der Veranstaltung werden die Toilettenanlagen gereinigt. Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen auch vor oder nach der Veranstaltung sauber hinterlässt und sein Toilettenpapier und Hygieneartikel selbst organisiert!

      Lagerstätte/Standplatz/Sauberkeit:
      Es ist stetig auf Sauberkeit im Umkreis von 2 Metern um den Stand/Lager/Zelt zu achten! Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht!
      Es ist darauf zu achten, dass nur Mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt sind. Sahara sowie Pfadfinderzelte, Hauszelte, Wurfzelte und Pavillons sind nicht erlaubt. (Plastikboden, Reißverschluss & Fenster)

      Es ist verboten Swastika, Nazisymbole und ähnliches offen zur Schau zu stellen.

      Bedingungen für Gastronomie und Händler:
      Gastrobetriebe: Alle Gastrobetriebe müssen einen Löschdecke, Feuerlöscher im Stand vorweisen.
      Ein aktuelles Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
      Händler und Gastronomie: Alle Standbetreiber müssen eine Betriebshaftpflicht vorweisen
      Jeder Standbetreiber muss sich an die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen halten, er muss jeder Zeit die Sicherheit von Personal und Besucher gewährleisten.
      Jeder Standbetreiber hat sich an die aktuellen Umweltauflagen zu halten. Der Müll kann an den bereitgestellten Containern entsorgt werden. Sperrmüll ist zu Hause zu entsorgen.
      Händler, Lager und Gastronomie:
      Müll bitte nur an den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgen. Kein Sperrmüll
      Der Teilnehmer dürfen ihre Pkws nur an den Ausgewiesenen Teilnehmerparkplätzen abstellen.
      Rettungswege sind für Feuerwehr und Krankenwagen stehts freizuhalten. Sanitätsdienst ist während der Öffnungszeiten vor Ort
      Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung:

      • für Personen oder Material, sowie für die An- und Abfahrt der Personen, welche an der Veranstaltung teilnehmen.
      • für Personen die den Markt besuchen und einen Schaden an Waffen, Marktständen und anderen Gegenständen erlangen, welche den Marktteilnehmern gehören.
      • für Schäden, die durch einen dritten oder durch höhere Gewalt (Sturm, Regen, Gewitter) entstehen.
      • für Brandschäden wird keine Haftung übernommen.
      • Für Personenschäden & Verletzungen bei Freikämpfen & Schlachten
      • für Schäden durch selbst verschuldetes Entfachen von Feuer jeglicher Art
      • keine Ansprüche auf Erstattung, wenn aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens die Veranstaltung abgesagt werde muss.

      Ausschluss und/oder Verweigerung der Teilnahme durch den Veranstalter, wenn:

      • der Teilnehmer sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung hält
      • der Teilnehmer die Ordnung auf dem Gelände und der Veranstaltung stört.

      Im Falle einer Verweigerung bzw. eines Ausschlusses kann der Teilnehmer keine Regressansprüche stellen oder die Rückzahlung der geleisteten Gebühren/Standmieten beanspruchen.
      Die Weisungen des Veranstalters und seinem Organisationsteam ist während der gesamten Veranstaltungszeit und darüber hinaus jederzeit Folge zu leisten.

      Strom:
      Wird nur Gastronomieständen zur Verfügung gestellt. Defekte Strom und Kabelleisten sind verboten.
      Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verlegt werden.
      Jede Leitung muss (VDE) geprüft sein! Kabelstärke bis 220V = 1,5qmm, Kabelstärke für Starkstrom = 2,5qmm.
      Markthändler bekommen nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Absprache mit dem Veranstalter Strom zur Verfügung gestellt. Stromweitergabe durch Verlängerungen oder das anschließen nicht angemeldeter Teilnehmer wird geahndet und führt zum Ausschluss der Veranstaltung!

      Lebenswichtige Geräte:
      Nach Absprache wird in der Nacht von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr Strom für Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt.

      Sicherheit/Feuerlöscher/Gaspruefung/Hygienevorschriften:
      Jeder Teilnehmer muss über einen gültigen und geprüften Feuerlöscher (6KG) sowie eine Loeschdecke verfügen. Gastronomiestaende mit Fritteusen müssen darüber hinaus über einen mit „F“ für Fettbrand gekennzeichneten Feuerlöscher verfügen. Gasgeräte und deren Anschlüsse müssen durch einen Sachkundigen geprüft sein.
      Lagergruppen müssen Ihre Feuerstellen zusätzlich mit einem Wassereimer/Löscheimer ausstatten! Feueraushuebe sind nach Abbau eigenständig zu schließen!
      Offene Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben! Feuerstelle = Wachmann!

      Rücktritt/Konventionalstrafe/Rechtliches:
      Ab 2 Wochen vor Veranstaltung ist ein Rücktritt des Vertrages ausgeschlossen! Bei Absage oder Nichterscheinen ist eine Rückerstattung der Standgebühr/Teilnehmergebuehr nicht mehr möglich.
      Ausnahmen sind Hintergründe aufgrund Krankheit, Tod oder höherer Gewalt zb. Unfall etc. diese müssen dem Veranstalter schnellst möglich (bei Krankheit usw. in Schriftform) angezeigt werden.
      Bei Absage der Veranstaltung wegen zb. höherer Gewalt etc. die nicht durch den Veranstalter verschuldet sind, ist eine Haftung vom Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber ausgeschlossen.
      Mit Zahlungseingang ist die Teilnahme von beiden Seiten der Vertragspartner verbindlich.
      Die Erstattung der Standgebühr ist ab 14 Tage vor der Veranstaltung ausgeschlossen. Ausnahmen z.b. Krankheit nur mit Vorlage eines Attests.

      EInverständniserklärung für Bild und Foto und Videomaterial
      Mit Absenden Eurer Anmeldung stimmt jeder Teilnehmer automatisch zu, dass die Firma MB historische Eventplanung Foto und Bildmaterial und Videoaufnahmen von allen Teilnehmern, stehts zu Werbezwecken auf unserer Homepage und sozialen Medien benutzten dürfen.
      Veranstalter:
      MB Historische Eventplanung
      Hermbachhof 1
      66629 Freisen
      0177 / 895 90 56

      Standgeldzahlung/KtoNummer:
      Das Standgeld ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu entrichten,
      bei Verzug der Zahlung entfällt jeglicher Anspruch auf einen Standplatz!
      Kontonummer: DE57 5919 0000 04025 0800 0
      Bank 1 Saar : BIC SABADE5S, Kontoinhaber Matthias Broszeit
      Verwendungszweck zur Überweisung: NAME + STANDNAME + RECHNUGSNUMMER
      Steuernummer: 060209 06640
      Umsatzsteuer ID DE20906616

      *zzgl: 19% Mehrwertsteuer

      *Mieten sind von der Mehrwertsteuer befreit



       Aufbauzeiten Sommermarkt:
          .

      Abbauzeiten Sommermarkt :
      Sonntags nach Marktende: ab 19:00 Uhr



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       Lageplan 

       Parkausweis:
      Parkausweis mit neuem Logo.docx


      die Anmeldelinks für die Teilnahme an unseren Märkten (Lager, Handel, Gastro, Handwerk und Künstler) findet ihr direkt auf unserer Startseite  (Home)                                    

      Lager und Handel 

      Bei Ankunft
      Jeder Teilnehmer hat sich bei Ankunft direkt an der Orga zu melden.
      Bitte denkt an Euren ausgefüllten Parkausweis (Hier der Downloadlink: Parkausweis)

      An der Orga bekommt jeder Teilnehmer ein Bändchen angelegt, das berechtigt jeden Träger dazu das gesamte Mittelaltermarktgelände incl. Duschen und Sanitäranlagen zu benutzten. Bei verlorengegangenen Bändchen gibt es Ersatz an der Orga.

      Toiletten, Duschen und Müllentsorgung (Duschen sind auf dem Gelände
      Die Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten/Duschen werden wir pauschal mit (brutto 15,00€) veranlagen, diese sind bei Ankunft zu entrichten. Der Eintritt zum Wildpark muss separat an der Wildparkkasse entrichtet werden, da der Naturwildpark nicht mehr der Veranstalter des Mittelaltermarktes ist. Die Entsorgung von Hausmüll (kein Sperrmüll) ist mit eingeschlossen. 

      Leider wurde in den letzten Jahren immer wieder Sperrmüll im Container entsorgt, deswegen werden wir den Müllcontainer künftig per Video überwachen. Wenn wir jemanden erwischen, der seinen Sperrmüll im Container entsorgt, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen.
      Der Bereich rund um den Müllcontainer wird Videoüberwacht. 

      Die Toiletten werden von einer externe Firma gereinigt. Wir bitten darum, die Toilettendamen mit Respekt zu behandeln, die Mädels und Jungs reinigen die Toiletten auf eigene Rechnung.

       

         Aufgrund der Trockenheit gelten folgende Brandschutzmaßnahmen für alle Teilnehmer: 

      1. Bei der Errichtung einer Feuerstelle darf nur eine Feuerschale, die in einem 5 cm dickem Sandbett steht ist, verwendet werden.
      2. Es darf nur ein Feuer zum Kochen angezündet werden, dieses ist nach dem Kochen sofort zu löschen.
      3. Zusätzlich muss die Feuerstelle permanent unter Aufsicht sein.
      4. Die Feuerstelle muss am Rand immer befeuchtet werden.
      5. Ein Feuerlöscher, 2 Eimer mit Wasser und eine Löschdecke sollten immer griffbereit neben der Feuerstelle sein.
      6. Es darf nur Holzkohle zur Befeuerung verwendet werden.
      7. Gasgrill ist erlaubt
      8. Standbetreiber müssen einen gültigen Feuerlöscher und Löschdecke vorweisen.
      9. Gastrobetreiber müssen zusätzlich noch einen Feuerlöscher für Fettbrand vorweisen.

        

       Info Frühlingsmarkt

      Mittelalterlicher Frühlingsmarkt 2025

      ;Achtung  der Markt geht 4 Tage 

       Event: Mittelalterlicher Frühlingsmarkt zu Freisen  
      Wann: 01.05.2025 bis 04.05.2025
      Ort: Hermbacherhof 1 66629 Freisen

      Termin und Öffnungszeiten: für alle Händler und Gastronomen gelten folgende Öffnungszeiten:

      Die Händler können nach Einbruch der Dunkelheit (je nach Besucheraufkommen) die Stände schließen (außer am 04.05.2025)
      Donnerstag, den 01.05.2025 10:00 bis 21:00 Uhr
      Freitag, den 02.05.2025 14:00 bis 23:00 Uhr
      Samstag den 03.05.2025: 10:00 bis 23:00 Uhr
      Sonntag, den 04.05.2025  11:00 Uhr bis 19:00 Uhr                                              

      Standplatzmiete fuer Handel (ohne Abspannung)

      Bis 4 Meter Frontlänge:
      110,00 EUR
      Jeder weitere Meter:
      25,00 EUR


      Standplatzmiete fuer Gastronomie (ohne Abspannung) Jeder Gastronom darf bis 3 unterschiedliche Gerichte anbieten. Jedes weitere Gericht wird mit 85,00 Euro pro Veranstaltung berechnet.
      inkl. Wasser und  3kwh Strom  Bitte die Gesamtstrommenge für den ganzen Markt angeben.

      Je laufender Meter (bis 3kW):
      80,00 EUR
      Jedes weitere kW (+ 1kW):
      1,00 EUR              

        zzgl 19 % Mwst


      Gastrobetriebe mit Getränkeausschank (außer Badehäuser)
      Gastrobetriebe mit Ausschank von Softdrinks, Bier und Met, fällt zusätzlich zur Standgebühr ein "Zehnt" des Gesamtumsatzes an.

      Alle Gastrobetriebe müssen einen Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 50€ für die Infrastruktur zahlen. 

      dazu zählt: Aufstellen der Bierzeltgarnituren und der Zeltüberdachung. 



      Muellgebuehr und Sanitär

      Je Teilnehmer (ab 16 Jahren):
      12,60 EUR* (brutto 15,00€)

      Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
      Die Standplatzmiete ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto zu entrichten. Wenn die Standplatzmiete bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht gezahlt wurde, entfällt der Anspruch auf den Standplatz.
      Bei Absage der Teilnahme ist eine Rückerstattung der Standgebühr nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.
      Die Teilnehmerregeln findet man unter der Rubrik "Teilnehmer". Die Datenschutzrichtlinien finden Ihr auf der Homepage bei "Impressum".
      Der Parkausweis findet man auf unserer Homepage unter der Rubrik "Teilnehmer"
      Künstler: Künstler können sich hier anmelden. Alle weiteren Absprachen und Verträge erfolgen außerhalb dieser Bewerberplattform
      Bei Zusage zu unseren Veranstaltungen:
      Wenn Ihr von uns eine Zusage bekommen habt, dann befindet sich im Anhang der Vertrag und eine dazu passenden QR Code. Bitte verteilt an jedem in Eurer Gruppe /Mitarbeiter diesen QR Code weiter

      Textilienkennzeichnung  Alle Händler mit Textilien im Angebot mögen auf der Homepage des Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes folgendes Merkblatt downloaden.

      „Merkblatt zur Textilkennzeichnung“

      Parkausweis
      Bitte daheim mehrfach ausdrucken und mitbringen. Für alle die keinen Parkausweis mitbringen sollten, können vor Ort eine begrenzte Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Parkausweise müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. WICHTIG: Unterschrift & Stempel von der Orga berechtigen zum Parken!

      Aufbau:
      Die Teilnehmer können schon 1 Woche vor Marktbeginn aufbauen. Der Aufbau muss jedoch am Frühlingsmarkt bis Mittwoch 01.05.2024 vor dem Markt 9.00 Uhr  (Spätanreisende bis Mittwoch 9:30 Uhr) beendet sein. Der Veranstalter lädt alle Lagergruppen dazu ein, Ihren Aufenthalt -Vor- und -Nach- den Hauptlagerzeiten zu verlängern. (Bitte vorher anmelden)

      Abbau:
      Sonntag, den 04.05.2025  ab 19.00 Uhr aber erst nach Freigabe durch den Verantwortlichen! Durch die Vielzahl an Besuchern, kann der Veranstalter die Abbauzeiten korrigieren, das Einfahren mit den Transporten zum Abbauen ist nur nach Absprache mit den Verantwortlichen gestattet!

      Erscheinungsbild:
      Als Teilnehmer der Veranstaltung sollte das äußere Erscheinungsbild der Veranstaltung angepasst sein; d.h. Kleidung, Zelte, Marktstände, Warenangebot... Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Stand/Lager/Zelt ausreichend ausgeleuchtet wird.

      Müll und Sanitärgebühr:
      Für die Nutzung der Sanitäranlagen (Sanitäter, Dusche & WC & Wasser) sowie die Müllentsorgung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 15€ für Personen ab dem 16. Lebensjahr erhoben. Diese sind bei Ankunft an der Orga in Bar oder bei Rechnungsstellung im Voraus an die im Vertrag angegebene Bankverbindung zu entrichten. Während der Veranstaltung werden die Toilettenanlagen gereinigt. Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen auch vor oder nach der Veranstaltung sauber hinterlässt und sein Toilettenpapier und Hygieneartikel selbst organisiert!

      Lagerstätte/Standplatz/Sauberkeit:
      Es ist stetig auf Sauberkeit im Umkreis von 2 Metern um den Stand/Lager/Zelt zu achten! Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht!
      Es ist darauf zu achten, dass nur Mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt sind. Sahara sowie Pfadfinderzelte, Hauszelte, Wurfzelte und Pavillons sind nicht erlaubt. (Plastikboden, Reißverschluss & Fenster)

      Es ist verboten Swastika, Nazisymbole und ähnliches offen zur Schau zu stellen.

      Bedingungen für Gastronomie und Händler:
      Gastrobetriebe: Alle Gastrobetriebe müssen einen Löschdecke, Feuerlöscher im Stand vorweisen.
      Ein aktuelles Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
      Händler und Gastronomie: Alle Standbetreiber müssen eine Betriebshaftpflicht vorweisen
      Jeder Standbetreiber muss sich an die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen halten, er muss jeder Zeit die Sicherheit von Personal und Besucher gewährleisten.
      Jeder Standbetreiber hat sich an die aktuellen Umweltauflagen zu halten. Der Müll kann an den bereitgestellten Containern entsorgt werden. Sperrmüll ist zu Hause zu entsorgen.
      Händler, Lager und Gastronomie:
      Müll bitte nur an den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgen. Kein Sperrmüll
      Der Teilnehmer dürfen ihre Pkws nur an den Ausgewiesenen Teilnehmerparkplätzen abstellen.
      Rettungswege sind für Feuerwehr und Krankenwagen stehts freizuhalten. Sanitätsdienst ist während der Öffnungszeiten vor Ort
      Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung:

      • für Personen oder Material, sowie für die An- und Abfahrt der Personen, welche an der Veranstaltung teilnehmen.
      • für Personen die den Markt besuchen und einen Schaden an Waffen, Marktständen und anderen Gegenständen erlangen, welche den Marktteilnehmern gehören.
      • für Schäden, die durch einen dritten oder durch höhere Gewalt (Sturm, Regen, Gewitter) entstehen.
      • für Brandschäden wird keine Haftung übernommen.
      • Für Personenschäden & Verletzungen bei Freikämpfen & Schlachten
      • für Schäden durch selbst verschuldetes Entfachen von Feuer jeglicher Art
      • keine Ansprüche auf Erstattung, wenn aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens die Veranstaltung abgesagt werde muss.

      Ausschluss und/oder Verweigerung der Teilnahme durch den Veranstalter, wenn:

      • der Teilnehmer sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung hält
      • der Teilnehmer die Ordnung auf dem Gelände und der Veranstaltung stört.

      Im Falle einer Verweigerung bzw. eines Ausschlusses kann der Teilnehmer keine Regressansprüche stellen oder die Rückzahlung der geleisteten Gebühren/Standmieten beanspruchen.
      Die Weisungen des Veranstalters und seinem Organisationsteam ist während der gesamten Veranstaltungszeit und darüber hinaus jederzeit Folge zu leisten.

      Strom:
      Wird nur Gastronomieständen zur Verfügung gestellt. Defekte Strom und Kabelleisten sind verboten.
      Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verlegt werden.
      Jede Leitung muss (VDE) geprüft sein! Kabelstärke bis 220V = 1,5qmm, Kabelstärke für Starkstrom = 2,5qmm.
      Markthändler bekommen nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Absprache mit dem Veranstalter Strom zur Verfügung gestellt. Stromweitergabe durch Verlängerungen oder das anschließen nicht angemeldeter Teilnehmer wird geahndet und führt zum Ausschluss der Veranstaltung!

      Lebenswichtige Geräte:
      Nach Absprache wird in der Nacht von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr Strom für Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt.

      Sicherheit/Feuerlöscher/Gaspruefung/Hygienevorschriften:
      Jeder Teilnehmer muss über einen gültigen und geprüften Feuerlöscher (6KG) sowie eine Loeschdecke verfügen. Gastronomiestaende mit Fritteusen müssen darüber hinaus über einen mit „F“ für Fettbrand gekennzeichneten Feuerlöscher verfügen. Gasgeräte und deren Anschlüsse müssen durch einen Sachkundigen geprüft sein.
      Lagergruppen müssen Ihre Feuerstellen zusätzlich mit einem Wassereimer/Löscheimer ausstatten! Feueraushuebe sind nach Abbau eigenständig zu schließen!
      Offene Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben! Feuerstelle = Wachmann!

      Rücktritt/Konventionalstrafe/Rechtliches:
      Ab 2 Wochen vor Veranstaltung ist ein Rücktritt des Vertrages ausgeschlossen! Bei Absage oder Nichterscheinen ist eine Rückerstattung der Standgebühr/Teilnehmergebuehr nicht mehr möglich.
      Ausnahmen sind Hintergründe aufgrund Krankheit, Tod oder höherer Gewalt zb. Unfall etc. diese müssen dem Veranstalter schnellst möglich (bei Krankheit usw. in Schriftform) angezeigt werden.
      Bei Absage der Veranstaltung wegen zb. höherer Gewalt etc. die nicht durch den Veranstalter verschuldet sind, ist eine Haftung vom Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber ausgeschlossen.
      Mit Zahlungseingang ist die Teilnahme von beiden Seiten der Vertragspartner verbindlich.
      Die Erstattung der Standgebühr ist ab 14 Tage vor der Veranstaltung ausgeschlossen. Ausnahmen z.b. Krankheit nur mit Vorlage eines Attests.

      EInverständniserklärung für Bild und Foto und Videomaterial
      Mit Absenden Eurer Anmeldung stimmt jeder Teilnehmer automatisch zu, dass die Firma MB historische Eventplanung Foto und Bildmaterial und Videoaufnahmen von allen Teilnehmern, stehts zu Werbezwecken auf unserer Homepage und sozialen Medien benutzten dürfen.
      Veranstalter:
      MB Historische Eventplanung
      Hermbachhof 1
      66629 Freisen
      0177 / 895 90 56

      Standgeldzahlung/KtoNummer:
      Das Standgeld ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu entrichten,
      bei Verzug der Zahlung entfällt jeglicher Anspruch auf einen Standplatz!
      Kontonummer: DE57 5919 0000 04025 0800 0
      Bank 1 Saar : BIC SABADE5S, Kontoinhaber Matthias Broszeit
      Verwendungszweck zur Überweisung: NAME + STANDNAME + RECHNUGSNUMMER
      Steuernummer: 060209 06640
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       Aufbauzeiten Sommermarkt:
          .

      Abbauzeiten Sommermarkt :
      Sonntags nach Marktende: ab 19:00 Uhr